Wer wird für das Studium zugelassen?
Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerber erfüllen:
1. Ein mit mindestens befriedigendem Erfolg abgeschlossenes Diplom- oder akkreditiertes Bachelorstudium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule in einem verwaltungswissenschaftlichen Studiengang (z.B. an der HSPV) oder einem Studiengang mit einem deutlichen verwaltungswissenschaftlichen Schwerpunkt.
2.
Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder einer Non-Profit-Organisation (ohne Ausbildungszeiten) nach Abschluss des ersten Studiums.
Nach einer mindestens dreijährigen Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einer Einrichtung des öffentlichen Sektors kann das Studium an der VWA auch begonnen werden, wenn der eigene Bachelorabschluss nicht verwaltungswissenschaftlich oder fachnah ist, aber in der Berufspraxis vergleichbare Qualifikationen erworben worden sind.